Bayerisches Corona-Hilfsprogramm für Musiker und Musiklehrer

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Finanzielle Nothilfe für Musiker und Musiklehrer in Bayern in Zeiten von Corona

Viele freischaffende Künstler, darunter auch Musiker und Musiklehrer, hatten in den vergangenen Wochen viel zu kämpfen. Neben ausbleibenden Einnahmen durch die Corona-Pandemie fehlte es auch an einem passenden staatlichen Förderprogramm. Denn die bisherige „Soforthilfe Corona“ richtete sich nur an Künstler, die eine eigene Betriebsstätte – und damit Betriebskosten – hatten. Für den Lebensunterhalt durften die Fördermittel nicht eingesetzt werden. Sehr viele Freiberufler haben jedoch gar keine Betriebsstätte. So fielen diese Gruppen durchs Raster – einziger Ausweg war für viele die Beantragung der Grundsicherung („Hartz IV“). Nun hat der Freistaat Bayern diese Lücke in den Soforthilfen geschlossen. Seit, Dienstag, 26.05.2020, kann finanzielle Nothilfe im „Künstlerhilfsprogramm Plus“ beantragt werden. Wir erklären, wie es geht.

Welche Corona-Hilfsprogramme gibt es in Bayern für soloselbständige Künstler?

Das „Künstlerhilfsprogramm Plus“ ist eine von sechs Maßnahmen, die der Freistaat Bayern für den Kulturbereich anbietet. Diese verschiedenen Programme ergänzen einander. Am wichtigsten für Musiker und Musiklehrer ist das neue „Künstlerhilfsprogramm Plus“, welches im Gegensatz zur bisher bestehenden „Soforthilfe Corona“, auch für soloselbständige Künstler ohne eigene Betriebsstätte finanzielle Hilfe bietet. Weiterhin interessant sind die Hilfen bei Honorarausfällen, die Ausfallhonorare für aufgrund von Corona abgesagten Vorstellungen und Konzerten vorsehen.

Darüberhinaus gibt es Förderungen für Spielstätten, Musikvereine und Projektträger. Hinzu kommt die Nothilfe des Bundes.

Das neue „Künstlerhilfsprogramm Plus“

Das neue Hilfsprogramm Künstlerhilfsprogramm Plus, das auch für Klavierlehrer und Musiklehrer in Bayern relevant ist, dient der Sicherung des Lebensunterhalts und soll Honorarausfälle ausgleichen, die dadurch entstehen, dass die entsprechenden Kultureinrichtungen – wie eben Klavierschulen und Musikschulen – geschlossen wurden.

Wer kann einen Antrag auf Soforthilfe im Rahmen des „Künstlerhilfsprogramms Plus“ stellen?

Wer im Freistaat Bayern lebt, dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, und als freischaffender Künstler arbeitet, darf als Musiklehrer oder Klavierlehrer einen Antrag auf finanzielle Nothilfe im Rahmen des „Künstlerhilfsprogramms Plus“ stellen.

Das Programm steht Ihnen auch dann offen, wenn Sie nicht Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) sind, solange Sie die inhaltlichen Kriterien erfüllen, die von der KSK festgelegt sind und nachweisen können, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend mit Ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten.

Den Antrag dürfen Sie auch dann stellen, wenn Sie bereits einen Antrag bei dem bisherigen Soforthilfe-Programm des Landes oder des Bundes gestellt haben, der abgelehnt wurde oder den Sie zurückgezogen haben. In diesen Fällen muss der Satz „Ich bestätige, dass ich keine Soforthilfe Corona des Freistaates Bayern oder des Bundes erhalte oder beantragt habe“ mit „Ja“ beantwortet werden. 

Auch bei einem abgelehnten Antrag auf Grundsicherung dürfen Sie im Rahmen dieses neuen Programms einen Antrag stellen.

Was bekommt man im Rahmen des Künstlerhilfsprogramms Plus?

Möglich ist eine Zuwendung in Höhe von bis zu 1000 € pro Monat in bis zu drei aufeinanderfolgenden Monaten bis maximal 30.09.2020. Die genaue Summe wird auf Basis des Verdienstausfalls berechnet. 

Sie können aber nur Hilfen für Verdienstausfälle als Musiklehrer oder Klavierlehrer ab Mai 2020 beantragen. Einnahmeausfälle aus den Monaten zuvor werden nicht berücksichtigt. 

Die Finanzhilfe ist nicht rückzahlbar. Sie ist zugleich steuerbar, muss also in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Sie ist aber nicht umsatzsteuerpflichtig.

Was Sie genau bekommen

Im Antrag sind die Einnahmen (nicht die Einnahmeausfälle) genau zu beziffern, ebenso die Ausgaben für den Lebensunterhalt. Dazu gehören neben Ausgaben für Ernährung auch Dinge wie Bekleidung, Miete, Strom und Wasser, Telefonkosten, Kosten für Hausrat- sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 

Daraus berechnet das Formular automatisch, wie hoch die zu erwartende Finanzhilfe ist – Sie sehen diese Summe sofort im Antragsformular.

Die Antragstellung

Der Antrag wird auf elektronischem Weg auf dem PC oder Tablet ausgefüllt (bislang funktioniert das Formular nicht einwandfrei auf dem Smartphone!).

Man wird als Antragssteller Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Nach Eingabe der persönlichen Daten wird ein Verifizierungscode an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Dieser muss eingegeben werden, bevor es mit dem Formular weitergeht.

Ist der Antrag abgeschickt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Antrag wird automatisch an die zuständige Bezirksregierung weitergeleitet, die die zuständige Bewilligungsstelle ist. Nach Begutachtung erhalten Sie automatisch einen entsprechenden Bescheid. Es gibt im Regelfall keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand.

Die Antragstellung ist vergleichsweise einfach und intuitiv gestaltet, sodass man relativ problemlos und zügig einen Antrag stellen kann. Bei Fragen zum Antragsformular gibt es eine Hotline unter der Nummer 089 233 289 22, die Dienstag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr erreichbar ist.

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen empfiehlt sich in jedem Fall, jetzt schnell einen Antrag zu stellen, damit der Bescheid zügig ergeht und Sie schnell an Ihre Finanzhilfe kommen.

Hier geht es zur Antragstellung: 

https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern

Klavierlehrer in München gesucht

Für viele Musiker und Pianisten, die bisher aktiv auf der Bühne standen, wird in den nächsten 6 bis 18 Monaten leider ein großer Teil ihrer Einnahmen wegfallen. Wir möchten diese Musiker ausdrücklich dazu auffordern sich bei uns zu bewerben. Trotz der Krisensituation bekommen wir glücklicherweise nach wie vor viele Anfragen von neuen Schülern, die gerne von hochqualifizierten Klavierlehrern mit Unterrichtserfahrung unterrichtet werden möchten. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer ausführlichen Stellenanzeige. Wir würden uns über Ihre Bewerbung sehr freuen!

Zu guter Letzt…

Bitte bedenken Sie, dass wir hier vor allem Musiklehrer und Klavierlehrer zu Corona-Soforthilfe-Programmen in Bayern informieren möchten. Eine fachkundige, rechtliche Beratung zu diesem Thema können wir nicht bieten. Bei Fragen oder Problemen, zum Beispiel bei einem Ablehnungsbescheid, sollten Sie in jedem Fall eine juristische Beratung aufsuchen. An dieser Stelle empfehlen wir den unter anderem auf Musikschulen und Musikinstitute spezialisierten Rechtsanwalt Dejan Steger.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Antrag – und natürlich, dass sich die Situation bald wieder normalisiert und wir alle unsere künstlerischen Tätigkeiten wieder voll entfalten können!

Quellen:

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Tamino Rat

Der Autor Tamino Rat ist Inhaber und Leiter der Klavierstunde München.

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